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Prügel-Attacke: Passanten werden Opfer

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Friedrichshafen / sz - Zwei Männer, die im September 2013 im Bereich der Häfler Metzstraße offenbar grundlos auf Passanten eingeschlagen haben wurden am Montag vom Amtsgericht Tettnang wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Es gab Freiheitsstrafen von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung beziehungsweise einem Jahr mit Bewährung.

Es war der 12. Oktober vor eineinhalb Jahren kurz nach 17 Uhr, als sich die beiden Männer aufgemacht hatten, Alkohol im Riedlewald zu trinken. Anschließend pöbelten sie in der Innenstadt offenbar wahllos Passanten an. Zwei traktierten sie mit einem Rundholz und Fäusten. Ein später bereits am am Boden liegendes Opfer wurde sogar mit den Füßen getreten.

Warum er das getan hatte? Der 38-jährige Angeklagte, der bereits 23 Vorstrafen hält, wollte es am Montag nicht mehr wissen. Schon vor 12 Uhr habe er an diesem Tag Bier und Wodka zu trinken begonnen, zuhause Schlagzeug gespielt, später Bier und Whisky gekauft, sagt er. Der gelernte Schlosser hatte schon eine Drogentherapie hinter sich und fand nach vielen Schwierigkeiten Arbeit als Maschinenbediener.

Mit Stock auf Hals und Rücken

Der mitangeklagte Maler und Mechaniker (41 Jahre) und Vater dreier Kinder lebt derzeit von Arbeitslosengeld. Zuhause, sagt er, hat er wegen der finanziellen Situation Stress mit seiner Frau. Früher habe er außerdem viel getrunken. Am Tattag will er Ärger mit seinem Vermieter gehabt haben. Er verabredete sich also mit seinem Freund, um zu reden. Wie schon geschildert - es kam anders.

Plötzlich sei einer der beiden mit einem Holzprügel wild schreiend auf ihn losgegangen, berichtet ein Opfer und Nebenkläger später im Zeugenstand. Ohne Anlass, mit hasserfülltem Gesicht, habe ihm einer der beiden mit dem Stock in Richtung Hals und Rücken geschlagen.

Mit den Worten: "Wer bist Du?", wurde auch das zweite Opfer angebrüllt, ein Mann, der mit Frau und Kind vom Einkaufen gekommen war und zu seinem Auto wollte. Er wurde mit Fäusten geschlagen und am Ohr getroffen. "Die haben nach Alkohol gestunken", weiß der Mann noch. Da helfen auch die Entschuldigungen und Geldangebote der Angeklagten nicht mehr.

Für die Staatsanwältin bestätigt sich am Ende der Tatvorwurf. Sie sieht keine verminderte Schuldfähigkeit und wirft den beiden vor, "aggressiv, wissentlich und willentlich" gehandelt zu haben und ihr Unrecht "nicht ganz einzusehen".

Keine Erklärung

Während der eine bereits Schmerzensgeldzahlungen geleistet hat, ist der andere seit 2006 immer wieder straffällig geworden und teils einschlägig vorbestraft. Richterin Silvia Kellner schließt sich am Ende in den Urteilen der Staatsanwaltschaft an. Sie findet auch nach fünfstündiger Verhandlung keine Erklärung dafür, was die beiden Männer zu ihrem Verhalten veranlasst hat.


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